Hofstetten
Öffnungszeiten
- 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16.00 Uhr
- 08:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr
- 08:00 – 16:00 Uhr
Anfahrt
Westerschondorfer Straße, 86928 HofstettenAnnahme
EAK-Abfallschlüssel | Zulässiges Eingangsmaterial |
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020107 | Rinden, Holz, Holzreste von unbehandeltem Holz |
030301 | Rinden- und Korkabfälle |
030105 | Schwarten, Spreißel, Sägemehl, Sägespäne, Verschnitt und Holzabfälle aus unbehandeltem Holz |
020103 | Abfälle aus pflanzlichem Gewebe |
200201 | Abfisch-, Mäh- und Rechengut aus Gewässerunterhalt |
200201 | getrennt gesammelte, kompostierbare Grünabfälle aus Garten- und Parkanlagen |
200302 | getrennt erfasste, biologisch abbaubare Marktabfälle |
Mengenbeschränkung
Nach der Abfallwirtschaftssatzung werden Grün- und Gartenabfälle nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen, wobei festgelegt worden ist, dass eine Menge von 5 m³ pro Jahr und Grundstück als haushaltsüblich anzusehen ist. An der Kompostieranlage Kaufering und dem Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten werden 5 m³ pro Jahr und Grundstück kostenlos angenommen. Die Grünabfallmengen, die 5 m³ übersteigen, werden gegen eine Gebühr angenommen.
Die kostenlose Annahme von maximal 5 m³ pro Jahr gilt nur für Privathaushalte im Landkreis Landsberg.
Gewerbliche Anlieferungen sind generell kostenpflichtig.
Weitere Informationen
Annahme von Wurzelstöcken nur an der Kompostieranlage Kaufering, gegen Gebühr.
Von dieser Aufstellung abweichende Eingangsmaterialen werden nicht angenommen! Eine Prüfung der eingehenden Materialien und eine gegebenenfalls erforderliche Annahmeverweigerung behalten wir uns vor.
Nach der Abfallwirtschaftssatzung werden Grün- und Gartenabfälle nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen, wobei festgelegt worden ist, dass eine Menge von 5 m³ pro Jahr und Grundstück als haushaltsüblich anzusehen ist. An der Kompostieranlage Kaufering und dem Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten werden 5 m³ pro Jahr und Grundstück kostenlos angenommen. Die Grünabfallmengen, die 5 m³ übersteigen, werden gegen eine Gebühr angenommen.
Die kostenlose Annahme von maximal 5 m³ pro Jahr gilt nur für Privathaushalte im Landkreis Landsberg.
Gewerbliche Anlieferungen sind generell kostenpflichtig.
Weitere Informationen
Annahme von Wurzelstöcken nur an der Kompostieranlage Kaufering, gegen Gebühr.
Von dieser Aufstellung abweichende Eingangsmaterialen werden nicht angenommen! Eine Prüfung der eingehenden Materialien und eine gegebenenfalls erforderliche Annahmeverweigerung behalten wir uns vor.