Kaufering

Öffnungszeiten

Sommer 01.03. bis 30.11.
  • 09:00 – 12:00 Uhr
  • 13:30 – 16:00 Uhr
  • 13:30 – 18:00 Uhr
  • 09:00 – 16:00 Uhr


Winter 01.12. bis 28.02.
nur nachmittags geöffnet (siehe oben) 09:00 – 16:00 Uhr

Anfahrt

Am Texet 1, 86916 Kaufering
 

Verkauf von losen Substraten und Rindenmulch


Achtung! Nur Bahrzahlung möglich!

Ein Verkauf auf Rechnung erfolgt nur an Gewerbetreibende. Bei einer monatlichen Rechnungssumme von weniger als 50 € behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von 10 € zu berechnen. Wir empfehlen deshalb, kleine Mengen bar zu bezahlen. Für Kunden, die am elektronischen Rechnungsversand per E-Mail teilnehmen, reduziert sich der monatliche Mindestumsatz auf 15 €.

Annahme

EAK-Abfallschlüssel Zulässiges Eingangsmaterial
020107 Rinden, Holz, Holzreste von unbehandeltem Holz
030301 Rinden- und Korkabfälle
030105 Schwarten, Spreißel, Sägemehl, Sägespäne, Verschnitt und Holzabfälle aus unbehandeltem Holz
020103 Abfälle aus pflanzlichem Gewebe
200201 Abfisch-, Mäh- und Rechengut aus Gewässerunterhalt
200201 getrennt gesammelte, kompostierbare Grünabfälle aus Garten- und Parkanlagen
200302 getrennt erfasste, biologisch abbaubare Marktabfälle


Mengenbeschränkung
Nach der Abfallwirtschaftssatzung werden Grün- und Gartenabfälle nur in haushaltsüblichen Mengen angenommen, wobei festgelegt worden ist, dass eine Menge von 5 m³ pro Jahr und Grundstück als haushaltsüblich anzusehen ist. An der Kompostieranlage Kaufering und dem Abfallwirtschaftszentrum Hofstetten werden 5 m³ pro Jahr und Grundstück kostenlos angenommen. Die Grünabfallmengen, die 5 m³ übersteigen, werden gegen eine Gebühr angenommen.

Die kostenlose Annahme von maximal 5 m³ pro Jahr gilt nur für Privathaushalte im Landkreis Landsberg.
Gewerbliche Anlieferungen sind generell kostenpflichtig.

Weitere Informationen
Annahme von Wurzelstöcken nur an der Kompostieranlage Kaufering, gegen Gebühr.
Von dieser Aufstellung abweichende Eingangsmaterialen werden nicht angenommen! Eine Prüfung der eingehenden Materialien und eine gegebenenfalls erforderliche Annahmeverweigerung behalten wir uns vor.